Luftreinhaltung
Rechtsübersicht Emissionen
Prüfung von Absauganlagen nach Grenzwerteverordnung
Präsentation - Absauganlagen prüfen
Die Notwendigkeit der Prüfung von Absauganlagen zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ist in der Grenzwerteverordnung 2021 (GKV 2021) geregelt. Im § 32 der Verordnung werden sinngemäß folgende Punkte gefordert:
- Prüfung auf die Wirksamkeit vor der erstmaligen Inbetriebnahme (Abnahmeprüfung)
- jährlich wiederkehrende Prüfung (längstens im Abstand von 15 Monaten)
- Prüfungen sind zu dokumentieren (Umfang und Ergebnisse der Prüfungen müssen eindeutig und nachvollziehbar sein).
- Die Prüfungen müssen von geeigneten fachkundigen und dazu berechtigten Personen nach den Regeln der Technik durchgeführt werden.
Sicherheitsschränke
Sicherheitsschränke sind jährlich zu prüfen und die Prüfung ist zu dokumentieren. Ein Punkt der Überprüfung ist die Messung des Luftvolumenstromes der Entlüftung, um den Mindest-Luftwechsel bestätigen zu können.
Laborabzüge
Laborabzüge sind mindestens jährlich zu prüfen und die Prüfung ist zu dokumentieren. Ein Punkt ist die Prüfung der Einströmgeschwindigkeit.