Umweltförderungen

Um die Förderung zu erhalten, ist einiges zu beachten:
(beispielhaft für Holzkessel) 
  • Der Abgasverlust darf bei Nennlast gemäß Messgutachten maximal 13 % betragen
  • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen
  • usw.

Gerne kann ich Sie dabei unterstützen bzw. das Förderungsprozedere für Sie erledigen. 

Wichtig ist, dass man schon zu Beginn des Vorhabens die richtigen Schritte und Planungsanalysen setzt, um maximale Förderungsleistungen erreichen zu können.